AGB

Durch den Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Ballgast, dass der Eintritt zum Ball nur mit dem Anlass entsprechender Kleidung (festliche Abendkleidung) erfolgen kann.

Entwertete Karten sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte Karte ihre Gültigkeit. Zum mehrfachen Besuchen desselben Balles mit derselben Karte werden von den Billeteuren beim Verlassen des Balles Austrittskarten ausgegeben. Das Weitergeben von Austrittskarten an andere Ballgäste ist untersagt.

Eine Rücknahme von Eintrittskarten ist außerhalb der gesetzlichen Regelung nicht möglich. Im Falle der Absage der Veranstaltung kann die Karte bis zu 2 Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Abwicklung der Refundierung beim Veranstalter abgegeben werden. Im Falle der Absage oder Verschiebung werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Programmänderungen sind vorbehalten. Ebenso sind geringfügige Änderungen der Aufstellung von Tischen gegenüber der Darstellung im Internet vorbehalten. Bestellte Sitzplätze können im Einzelfall vom Ball der Technik ohne Ersatzanspruch auf einen benachbarten oder anderen gleichwertigen Tisch übertragen werden.

Durch den Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Ballgast die Hausordnung am Veranstaltungsort. Die Mitnahme von Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen,
Feuerwerksartikeln und anderen in der Hausordnung am Veranstaltungsort angeführten Gegenständen ist verboten, ebenso die Mitnahme von Speisen und Getränken. Missachtung der Hausordnung und Missbrauch der Karte wir geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsort nach sich.
Bei zu großer Nähe zu Live-Musik kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und anderen Gesundheitsschäden bestehen.

Fotos vom Ball können zum Zweck der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Balles in Medien (Print, TV, Online etc.) und Publikationen der TU Graz bzw. der übrigen Ballveranstalter Verwendung finden. Mit der Verwendung der Eintrittskarte stimmt der Ballgast einer etwaigen Veröffentlichung solcher Fotos für die genannten Zwecke ausdrücklich zu.

Bei TV-Übertragungen erteilt der Besucher der übertragenden TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jeden technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.

Ballkarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kartenpreises im Eigentum des Balles der Technik Graz. Jede missbräuchliche Verwendung wird gerichtlich verfolgt.